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Allgemeine Geschäftsbedingung

Allgemeine Geschäftsbedingung der BAROS Solutions GmbH ("BAROS") für die Software Nutzung in der Cloud


Stand: Oktober 2023

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung regeln die zeitlich begrenzte Zurverfügungstellung des bei der Bestellung ausgewählten Softwareproduktes (im Folgenden „Software“) über das Internet ausschließlich an Unternehmen (im Folgenden „Kunden“; BAROS und der Kunde zusammen die „Vertragspartner“). Diese AGB einschließlich ihrer Anhänge bilden zusammen mit den individuellen Angaben und Bestelldaten des Kunden den Vertrag.


(2) Der Kunde kann sich bei Vertragsschluss zwischen unterschiedlichen Editionen der Software und optionalen Zusatzpaketen entscheiden.


(3) Es gilt ausschließlich der Vertrag. Mündliche Nebenabreden zwischen den Parteien bestehen nicht. Abweichende oder diesen AGB entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung; dies gilt auch dann, wenn BAROS den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht. Werden zwischen dem Kunden und BAROS ausdrücklich individualvertragliche Vereinbarungen geschlossen, so gelten diese ergänzend zu diesen AGB und gehen ihnen im Zweifel vor.


(4) BAROS ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Neufassungen der AGB werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail unter Hervorhebung der Änderungen mitgeteilt. Sie werden wirksam, wenn der Kunde der Neufassung nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. Auf die Folgen seines Untätigbleibens wird der Kunde bei Mitteilung der Änderungen ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht der Kunde der Neufassung der AGB, setzt sich das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen Bedingungen fort, kann von BAROS aber mit einer Frist von drei Monaten außerordentlich gekündigt werden.

§ 2 Vertragsschluss bei elektronischen Bestellungen über das Internet

(1) Die Darstellung der Software auf der Webseite stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot von BAROS dar, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben. Mit Abschluss der Bestellung des Kunden durch Anklicken des Bestell-Buttons gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Vor Abschluss der Bestellung kann der Kunde auf einer gesonderten Seite seine Bestell- und Vertragsdaten noch einmal kontrollieren und ggf. Korrekturen vornehmen (z.B. eine andere Software-Edition auswählen).


(2) BAROS wird den Eingang der elektronischen Bestellung des Kunden durch Versand einer automatischen Eingangsbestätigung per E-Mail bestätigen. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Angebots des Kunden dar. Sie dient lediglich dazu, den Kunden über den Zugang seiner Bestellung zu informieren. Der Vertrag kommt erst mit Freischaltung des Kundenaccounts zustande. BAROS ist frei darin, Bestellungen des Kunden nicht anzunehmen; die Entscheidung darüber liegt im Ermessen von BAROS.

(3) Nach einer elektronischen Bestellung des Kunden über die Webseite von BAROS werden die individuellen Bestell- und Vertragsdaten des Kunden von BAROS gespeichert. BAROS ist berechtigt den Kunden zu kontaktieren, um seine Identität zu prüfen und ggfs. Rückfragen zur Bestellung zu klären. Der Kunde kann seine Bestell- und Vertragsdaten nach Freischaltung seines Kundenaccounts mit der Rolle „Firmenadmin“ über die Benutzeroberfläche der Software einsehen und ergänzen. Im Übrigen bekommt jeder Kunde nach Prüfung seiner Bestellung eine Zusammenfassung der Bestell- und Vertragsdaten (mitsamt der in den Vertrag einbezogenen AGB) nochmals per E-Mail zugesandt. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist ferner über die Webseite von BAROS jederzeit abrufbar und ausdruckbar. Verträge über die Webseite werden in deutscher oder englischer Sprache geschlossen.

§ 3 Hauptleistungen; Funktionsumfang der Software

(1) BAROS stellt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages die Software in der jeweils aktuell freigegebenen Version im Rahmen der vereinbarten Verfügbarkeit (vgl. SLA im Anhang B) zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Eine Überlassung der Software auf Dauer (Kauf) erfolgt nicht. Dem Kunden steht zusammen mit der Software ein Handbuch in deutscher und in englischer Sprache zur Verfügung.


(2) Entwickelt BAROS während der Vertragslaufzeit zusätzliche Module, Sprachversionen oder neue Funktionalitäten der Software, kann BAROS diese nach eigenem Ermessen in den Standard der Software aufnehmen und dem Kunden (z.B. im Rahmen eines regulären Updates) ohne zusätzliche Vergütung zur Verfügung stellen oder dem Kunden gegen entsprechende Erhöhung der Nutzungsgebühr im Rahmen neuer Editionen oder hinzubuchbarer Zusatzpakete gesondert anbieten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf kostenlose Zurverfügungstellung solcher neu entwickelten Module, Sprachversionen bzw. Funktionalitäten.


(3) BAROS stellt dem Kunden während der Vertragslaufzeit Speicherplatz in einem externen Rechenzentrum zur Speicherung seiner mit der Software verarbeiteten Transaktionsdaten zur Verfügung (Hosting). Die Speicherung der Daten erfolgt über den für die vom Kunden gewählte Software-Edition geltenden Zeitraum und zwar auf externen Servern, die von einem Dritten im Auftrag von BAROS betrieben werden. Die Kosten für die Speicherung der Transaktionsdaten sind mit der einheitlichen Nutzungsgebühr abgegolten. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Speicherplatz einem Dritten ganz oder teilweise, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.


(4) Im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung und Weiterentwicklung der Software können während der Vertragslaufzeit neue Funktionen und Leistungen hinzukommen, verändert werden oder wegfallen, sofern dies zu keiner wesentlichen Einschränkung der vertraglich vereinbarten Leistungen führt, die Erreichung des Vertragszwecks hierdurch nicht gefährdet wird und die Anpassung für den Kunden zumutbar ist.

§ 4 Einräumung von Nutzungsrechten

(1) Die Urheber- und sonstigen Schutzrechte an der Software inklusive der Benutzerdokumentation stehen im Verhältnis zum Kunden ausschließlich BAROS zu. Der Kunde erhält lediglich die im Folgenden näher beschriebenen einfachen Nutzungsrechte an der Software.


(2) Der Kunde erhält an der Software das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages begrenzte Recht, diese für seine eigenen geschäftlichen Zwecke zu nutzen. Alle darüber hinausgehenden Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung einschließlich der (Weiter-)Vermietung, zur Bearbeitung sowie zur öffentlichen Zugänglichmachung verbleiben bei BAROS. Die Software darf vom Kunden ausschließlich zum vertragsgemäßen Zweck eingesetzt werden. Jede über die bestimmungsgemäße Nutzung hinausgehende Verwendung der Software ist unzulässig.


(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software für geschäftliche Zwecke Dritter zu nutzen oder von Dritten für sich nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Ausgenommen hiervon sind Dritte, die im schriftlichen Auftrag des Kunden mit Tätigkeiten im Rahmen der Durchführung der Transaktionen des Kunden betraut sind. 

(4) Sämtliche aus dem Vendor Central geladene Daten gehören dem Kunden. Dieser räumt BAROS lediglich die zur Vertragserfüllung erforderlichen Rechte an den von ihm übermittelten Daten ein, insbesondere zur Speicherung und Verarbeitung. Ferner erhält BAROS vom Kunden das Recht, diese Daten für Analysezwecke auszuwerten und sie hierfür zusammenzuführen, zu vervielfältigen und zu bearbeiten, jedoch ausschließlich innerhalb einer zweckgerechten Verwendung und ausschließlich für den Kunden. BAROS greift auf keine personenbezogenen Daten zu, die nicht vom Kunden ausdrücklich oder konkludent freigegeben sind. BAROS wird daher auch keine Anonymisierung o.ä. vornehmen. Eine anderweitige Verwendung der Daten durch BAROS, insbesondere eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig, sofern der Kunde, etwa im Rahmen eines Auftrages dem ausdrücklich oder konkludent zustimmt.

§ 5 Serviceleistungen
BAROS erbringt während der Laufzeit dieses Vertrages die in diesem § 5 näher beschriebenen und – sofern im Folgenden nicht anders angegeben – von der Nutzungsgebühr abgedeckten Serviceleistungen:

(1) BAROS wird dem Kunden die Software während der Vertragslaufzeit im Rahmen der vereinbarten Verfügbarkeit (vgl. SLA im Anhang B) betriebsbereit zur Nutzung zur Verfügung stellen und instandhalten. Dem Kunden werden während der Vertragslaufzeit von BAROS allgemein freigegebene Updates der Software zentral zur Verfügung gestellt.


(2) Der Kunde erhält Unterstützung bei der Nutzung der Software entsprechend dem gebuchten Supportlevel. Hat der Kunde keinen Support gebucht, beschränkt sich die Unterstützung auf die Beseitigung von Störungen gem. SLA.


(3) Der Kunde wird aufgetretene Störungen und Fehler der Software so detailliert beschreiben, dass diese durch BAROS reproduziert und nachvollzogen werden können. Ordnungsgemäß gemeldete
Fehler wird BAROS im Rahmen ihrer Instandsetzungspflicht nach näherer Maßgabe des § 8 sowie der Regelungen des SLA im Anhang B beseitigen.


(4) Auf Wunsch des Kunden erbringt BAROS optional Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Einführung und Anwendung der Software, wie Unterstützung bei der Konfiguration, Schulungen von Mitarbeitern des Kunden oder Inbetriebnahmeunterstützung. Hierzu zählt ebenfalls die individuelle Bereitstellung aller gespeicherten Transaktionsdaten in einem durch den Kunden spezifizierten Form. Diese Leistungen werden auf Anforderung des Kunden erbracht und diesem gemäß der jeweils gültigen Jahrespreisliste bzw. der BAROS-Schulungsbedingungen von BAROS gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt.

§ 6 Verantwortung und Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde erbringt alle für eine Nutzung der Software erforderlichen Mitwirkungsleistungen, insbesondere die in diesem § 6 und in den Anhängen im Einzelnen aufgeführten und beschriebenen Leistungen.


(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die für die vertragsgemäße Inanspruchnahme und Nutzung der Software erforderlichen und von BAROS in Anhang A beschriebenen technischen Mindestanforderungen an die von ihm eingesetzte Hard- und Software sowie seine Internetanbindung erfüllt sind. Der Kunde ist selbst für die Beschaffung eines geeigneten Internet-Browsers verantwortlich, mit dem auf die Software zugegriffen werden kann. Der Kunde darf keine Software oder andere technische Einrichtungen verwenden, die das Funktionieren der Software gefährden können. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, mit anderen technischen Mitteln als den in Anhang A aufgeführten auf die Software zuzugreifen.

(3) Der Kunde wird die Software nicht manipulieren und keinerlei Daten auf den Servern von BAROS speichern, die die Software, die Server, die sonstige IT-Infrastruktur oder Daten anderer Kunden beschädigen oder gefährden. Er wird keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Übermittlung, Speicherung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.

§ 7 Gewährleistung

(1) BAROS übernimmt die Gewähr dafür, dass die Software der Produktbeschreibung entspricht und frei von Schutzrechten Dritter ist, die den vertragsgemäßen Gebrauch der Software verhindern oder beschränken. Ansprüche können vom Kunden nur geltend gemacht werden wegen Mängeln, die reproduzierbar sind oder vom Kunden nachvollziehbar beschrieben werden können. Keinen Mangel stellen insbesondere Funktionsbeeinträchtigungen der Software dar, die aus der Hardware- oder Softwareumgebung des Kunden, fehlerhaften Daten, unsachgemäßer Benutzung oder aus sonstigen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammenden Umständen resultieren. BAROS übernimmt keine Gewährleistung für nicht von BAROS erstellte Anbindungen der Software an die Systeme des Kunden.
(2) Ordnungsgemäß gerügte Mängel der Software werden von BAROS während der Laufzeit dieses Vertrages im Rahmen der durch die Nutzungsgebühr abgedeckten Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten innerhalb angemessener Frist und nach näherer Maßgabe des SLA in Anhang B behoben.
(3) Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen leistet BAROS nur in den Grenzen des § 8.

§ 8 Haftung

(1) Erbringt BAROS gegenüber dem Kunden Leistungen, ohne dass hierfür eine Vergütung anfällt, z.B. die Überlassung der Software während einer unentgeltlichen Testphase, haftet BAROS insoweit nur für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen.


(2) Für Mängel der Software, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, haftet BAROS nur, wenn BAROS solche Mängel zu vertreten hat.


(3) Im Übrigen leistet BAROS Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. vertragliche Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung), nur in folgendem Umfang:
• bei Arglist, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe;
• in Fällen einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (wenn keiner der in diesem § 8 genannten Fälle der unbegrenzten Haftung vorliegt), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht) und nur in Höhe des bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch bis zur zehnfachen Höhe der in den letzten zwölf Monaten vor Schadenseintritt für die Nutzungsgebühr gezahlten Netto-Summe.


(4) Außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und sofern es sich nicht um eine Kardinalpflicht seitens BAROS handelt, haftet BAROS bei Datenverlusten nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und risikoadäquater Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre, begrenzt auf die in den letzten zwölf Monaten vor Schadenseintritt für die Nutzungsgebühr gezahlte Nettosumme.


(5) Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ist die Haftung, auch bei einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung von BAROS oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, der Höhe nach unbegrenzt. Ebenfalls unbegrenzt der Höhe nach ist die Haftung auch für Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden von BAROS zurückzuführen sind, sowie für Schäden, die durch Fehlen einer garantierten Beschaffenheit, eines garantierten Leistungserfolges oder der Übernahme eines Beschaffungsrisikos hervorgerufen wurden.

§ 9 Geheimhaltung; Zugangsdaten; Datenschutz; Datensicherheit

(1) Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, vertrauliche Informationen und Unterlagen des anderen Vertragspartners, die entweder offensichtlich als vertraulich anzusehen sind oder vom anderen Vertragspartner als vertraulich bezeichnet werden, wie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu behandeln. Der Kunde wird insbesondere sämtliche von BAROS zur Verfügung gestellten Programme, Dokumentationen und sonstige Unterlagen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von BAROS behandeln und nicht an unbefugte Dritte weitergeben.


(2) Die Software darf nur von Mitarbeitern des Kunden sowie vom Kunden schriftlich beauftragte Dritte genutzt werden, die den Kunden bei der Durchführung seines Arbeitsauftrags unterstützen. Solche Dritten sind vor dem Zugriff auf die Software durch den Kunden schriftlich zur Geheimhaltung zu verpflichten. Sonstigen Dritten darf der Kunde die Benutzung der Software und den Zugang zur Cloud-Oberfläche weder direkt noch indirekt ermöglichen.


(3) Es ist dem Kunden untersagt, seine persönlichen Zugangsdaten zum Kunden-Account bzw. zur Cloud-Oberfläche der Software an unbefugte Dritte weiterzugeben. Alle Zugangsdaten sind geschützt aufzubewahren, so dass Dritte darauf nicht zugreifen können. Der Kunde wird BAROS unverzüglich benachrichtigen, sofern der Verdacht besteht, dass unbefugte Dritte von ihnen Kenntnis erlangt haben könnten. Besteht der Verdacht einer unbefugten Kenntnisnahme der Zugangsdaten durch Dritte ist BAROS berechtigt, den Zugang des Kunden zu seinem Kunden-Account bzw. zur Cloud-Oberfläche der Software vorübergehend zu sperren.


(4) BAROS bedient sich zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten eines externen Rechenzentrums bzw. Rechenzentrumbetreibers. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Einschaltung und Nutzung eines bestimmten Rechenzentrumsbetreibers. BAROS wird jedoch stets sicherstellen, dass sich die genutzten Rechenzentren innerhalb der EU befinden und dass – nach den Angaben des jeweiligen Rechenzentrumbetreibers – eine Übermittlung von Daten des Kunden in Länder außerhalb der EU nicht erfolgt. Die Browser-Anbindung an das Rechenzentrum erfolgt SSL-verschlüsselt. Die betroffenen Sicherheitsmaßnahmen im externen Rechenzentrum umfassen insbesondere die physische Sicherheit, die logische Sicherheit, die Betriebssicherheit und den Datenschutz.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Ist eine Laufzeit nicht gesondert vereinbart, hat der Vertrag eine anfängliche Laufzeit von 12 Monaten ab Vertragsschluss. Er verlängert sich danach jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, wenn er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von drei (3) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.


(2) Ein Upgrade auf eine höhere Edition und/oder eine Hinzubuchung von Zusatzpaketen ist jederzeit möglich mit einer Umstellungszeit von in der Regel ein bis drei Werktagen. Die ursprüngliche Vertragslaufzeit bleibt hiervon unberührt. Ein Downgrade auf eine niedrigere Edition ist zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit möglich und muss vom Kunden jeweils spätestens eine Arbeitswoche vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit angezeigt werden. Mit Wirksamwerden der Umstellung wird die Vergütungshöhe für die nachfolgenden Transaktionen entsprechend angepasst.


(3) Das Recht beider Vertragspartner zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund besteht für BAROS insbesondere dann, wenn der Kunde sich mit einem erheblichen Teil der Vergütung in Zahlungsverzug befindet oder in sonstiger Weise gegen wesentliche Pflichten aus dem Vertrag verstößt. Nach ihrer Wahl kann BAROS bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den Zugang des Kunden zur Cloud-Oberfläche der Software zunächst vorübergehend sperren und den Kunden unter angemessener Fristsetzung zur Beseitigung des Pflichtverstoßes bzw. zur Vertragserfüllung auffordern. Weitergehende Rechte von BAROS bleiben hiervon unberührt.


(4) BAROS ist nicht verpflichtet, die Daten des Kunden über den Zeitpunkt der Beendigung dieses Vertrages hinaus zu speichern, zu archivieren und/ oder für den Zugriff durch den Kunden vorzuhalten. Die Daten werden gelöscht.

§ 11 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung der vertraglichen Leistungen erfolgt in der jeweils vereinbarten Höhe.


(2) Die Nutzungsgebühr wird von BAROS monatlich für den aktuellen Monat oder jährlich abgerechnet. Die Rechnung erhält der Kunde als pdf-Dokument per E-Mail an die von ihm in seinem Kunden-Account hinterlegte E-Mail Adresse.


(3) Leistungen, die der Kunde gesondert nach Aufwand zu vergüten hat, werden nach Erbringung der Leistung abgerechnet.


(4) Alle Vergütungsbestandteile verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungen sind vom Kunden innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Einwendungen gegen die Rechnung können vom Kunden nur innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum schriftlich mit Begründung geltend gemacht werden.


(5) Kommt der Kunden mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, so ist BAROS nach vorheriger Mahnung und angemessener Nachfristsetzung (unter Androhung der ansonsten erfolgenden Sperrung) berechtigt, den Zugang des Kunden zur Cloud-Oberfläche der Software und den Zugriff des Kunden auf seine Transaktionsdaten bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher offenen und fälligen Rechnungen zu sperren. Weitergehende Rechte von BAROS aufgrund des Zahlungsverzugs (insbesondere zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages) bleiben unberührt.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Stimmt der Kunde einer Nennung als Referenzkunde zu, ist BAROS zur Veröffentlichung von Logos, Marken und Namen des Kunden in Referenzlisten und Fachartikeln (in Print- und Online-Format) berechtigt, ggf. in Verbindung mit inhaltlich abgestimmten Stellungnahmen (z.B. Pressemitteilungen). Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. widerrufen werden.


(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform nach diesem Vertrag genügt die Übermittlung per Fax (nicht jedoch per E-Mail, soweit in diesem Vertrag nicht anders angegeben).


(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame bzw. nicht durchsetzbare Bestimmung wird von den Vertragspartnern einvernehmlich durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Vorschrift ersetzt. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.


(4) Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von BAROS auf einen Dritten übertragen.


(5) BAROS hält sich selbstverständlich an die Anforderungen des deutschen Mindestlohngesetzes (MiLoG) und verpflichtet sich gegenüber ihren Kunden, diese Verpflichtungen an ihre Unterauftragnehmer weiterzugeben und deren Einhaltung gegebenenfalls nachweisen zu lassen.


(6) Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist München.

Anhang A - Technische Voraussetzungen
Die folgenden technischen Voraussetzungen sind für die Nutzung der Software vom Kunden einzuhalten bzw. zu schaffen und während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten:

1. Unterstützte Browser

Für den Zugriff auf die Benutzeroberfläche der Software empfehlen wir die Verwendung der folgenden Browser:

• Mozilla Firefox,
• Google Chrome,

in der jeweils neuesten Version. Grundsätzlich nicht unterstützt werden Browser-Versionen, die vom Browser-Hersteller nicht mehr supportet werden.
In der Konfiguration muss die Ausführung von JavaScript sowie das Einblenden von Pop-Up-Fenstern erlaubt sein.

2. Monitor-Auflösung

Die Benutzeroberfläche der Software erfordert eine Mindestauflösung des Monitors von 1920 x 1080 Pixeln (HD-Format).
Bei geringerer Auflösung kann die vollständige Bedienbarkeit, z.B. durch Nicht-Darstellung von Bedienelementen, nicht gewährleistet werden.

3. Internet-Anbindung

Eine ausreichende Arbeitsgeschwindigkeit wird von vielen Faktoren beeinflusst. Neben der genutzten Infrastruktur (Festnetz/Mobil) für den Zugriff auf das Internet sind auch die jeweils übertragene Datenmenge und die Komplexität der Software, z.B. der zeitgleiche Systemzugriff verschiedener Nutzer, einfliessende Paramenter. Eine allgemeine Mindestanforderung an die Bandbreite einer Internetanbindung ist von daher kaum zu definieren.

4. Passwort Richtlinie

Aus Sicherheitsgründen muss jeder Nutzer der Software ein Passwort wählen, welches den üblichen Sicherheitskriterien entspricht. Entsprechende Regelwerke werden beim Setzen des Passwortes durch die Software vorgegeben. Der bewusste Umgang mit persönlichen und sicherheitsrelevanten Informationen liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Benutzers.
Mehrfache vergebliche Rateversuche des Passwortes führen zur Sperrung des Nutzer-Kontos.

Anhang B - Service Level Agreement (SLA)

Dieses SLA regelt die Verfügbarkeit und Störungsbearbeitung der Software.


A. Servicezeiten


Die Servicezeiten sind Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 16:30 Uhr, ausgenommen gesetzliche oder unternehmensweite Feiertage, sowie dem 24. und 31. Dezember eines Jahres.
Im Modul Vendor Management können die Servicezeiten durch Hinzubuchen eines entsprechenden Zusatzpaketes bis zu einem 24/7-Service (24 Stunden an 7 Tagen die Woche) ausgebaut werden. Angaben zur gebuchten Edition und zu den gebuchten Zusatzpaketen finden sich in der Bestellbestätigung und auf der Benutzeroberfläche der Software, wobei Vertragsinformationen nur für die Benutzerrolle „Firmenadmin“ einsehbar sind.


B. Verfügbarkeit


BAROS gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software (inklusive des Zugriffs auf die vom Kunden gespeicherten Transaktionsdaten) am Ausgang des von BAROS beauftragten Rechenzentrums von 99% im Kalenderjahresmittel. Nichtverfügbarkeit ist anzunehmen, wenn die Software aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich von BAROS liegen, dem Kunden nicht zur Verfügung steht.
Nichtverfügbarkeit ist insbesondere nicht anzunehmen, wenn die Software aufgrund von

• Fehlbedienung oder vertragswidriger Nutzung des Kunden,
• geplanten und angekündigten Wartungsarbeiten,
• technischen Problemen außerhalb des Einflussbereichs von BAROS oder
• höherer Gewalt nicht erreichbar ist.

BAROS wird geplante Wartungsarbeiten möglichst außerhalb der Servicezeiten durchführen und so rechtzeitig terminieren und dem Kunden per E-Mail ankündigen, dass diese den Kunden so wenig wie möglich beeinträchtigen. Insgesamt darf die Dauer geplanter Wartungsarbeiten 10 Stunden im Monat nicht überschreiten.
BAROS kann den Zugang des Kunden zeitweise beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software und/oder der gespeicherten Kundendaten dies erfordern. BAROS wird bei einer solchen Entscheidung auf die berechtigten Interessen des Kunden angemessen Rücksicht nehmen, den Kunden über die getroffenen Maßnahmen unverzüglich unterrichten und alles Zumutbare unternehmen, um die Zugangsbeschränkung so schnell wie möglich wieder aufzuheben.


C. Störungsbeseitigung


Kommunikation
Die gesamte Kommunikation bei der Störungsbearbeitung erfolgt zwischen dem Kunden-Administrator (Benutzerrolle „Admin“) oder seinem Stellvertreter (als Single Point Of Contact auf Seiten des Kunden) und dem Support-Team der BAROS, erreichbar über die Service-E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
In der Enterprise Edition steht dem Kunden-Administrator zusätzlich auch die telefonische Service Hotline zur Verfügung. Zur Service Hotline gelten die gleichen Bedingungen bzgl. Servicezeiten und Service Level, wie für die Service-E-Mail.

Service Level

Jeder gemeldeten Störung wird durch BAROS ein Service Level zugeordnet. Dieser ist definiert über die Schwere und Dringlichkeit der jeweiligen Auswirkungen. Eine individuelle und nicht automatisierte Reaktion auf eine Störungsmeldung erfolgt innerhalb der Servicezeit.

Störungsklasse | angestrebte Lösungszeit nach Reaktion | Beschreibung
1 8 Stunden (innerhalb der Servicezeit) Totalausfall, Nichterreichbarkeit
2 2 BAROS-Geschäftstage Ausfall von Teilfunktionen
3 1 Geschäftswoche eingeschränkte Bedienbarkeit
4 nach Ankündigung leicht einschränkte Bedienbarkeit



Erfolgt die Störungsmeldung des Kunden außerhalb der Servicezeiten, beginnen die Messung der Reaktions- und Behebungszeiten mit Beginn der Servicezeit des nächsten Arbeitstages. Erfolgt die Störungsmeldung des Kunden innerhalb der Servicezeiten, so läuft eine am Ende der Servicezeit dieses Tages noch nicht abgelaufene Rest-Reaktions- bzw. Rest-Lösungszeit ab dem Beginn der Servicezeit des nächsten Arbeitstages weiter. Störungen dürfen nur durch den hierzu autorisierten Ansprechpartner des Kunden (Admin oder dessen Stellvertreter) an BAROS gemeldet werden; dieser fungiert gegenüber BAROS als Single Point Of Contact. Der Ansprechpartner des Kunden muss qualifiziert und im Umgang mit der Software vertraut sein. Die Parteien werden ordnungsgemäß gemeldete Störungen einvernehmlich einer der beschriebenen Störungsklassen zuordnen. Für den Fall, dass die Parteien sich nicht auf eine Störungsklasse einigen können, erfolgt die verbindliche Klassifizierung durch BAROS unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden. Die angestrebten Lösungszeiten beginnen nicht vor ordnungsgemäßer und vollständiger Meldung der Störung (s.u.) durch den Kunden und Überlassung aller notwendigen und nützlichen Dokumente, Informationen und Daten an BAROS, die mit der Störung in Zusammenhang stehen und die BAROS eine Analyse und Reproduktion der gemeldeten Störung ermöglichen. Zeiträume, in denen BAROS aus Gründen, die nicht aus ihrem eigenen Verantwortungsbereich stammen, an der Erbringung von Supportleistungen gehindert ist und/ oder in denen BAROS auf die Erbringung von notwendigen Mitwirkungsleistungen (s.u.) oder das Treffen notwendiger Entscheidungen durch den Kunden wartet, bleiben bei der Berechnung der angestrebten Lösungszeiten außer Betracht. Vollständige Störungsmeldung Eine Störungsmeldung muss vollständig sein. Im Folgenden werden die benötigten Informationen gelistet, die bei Verfügbarkeit und Relevanz übermittelt werden müssen. Im Betreff der E-Mail:

• vorgeschlagene Störungsklasse
• Kundenname und Standort
• Schlagworte bzgl. der Störung.

Im Text der E-Mail wird eine kurze, prägnante Beschreibung der Störung erwartet mit folgenden Details:

• Einen Screenshot mit dem kompletten Bildschirminhalt. Wichtige Punkte sollten markiert sein.
• Exakter Zeitpunkt des Auftretens der Störung bzw. bei mehrfachen oder Andauerndem Auftreten
• Erstes Auftreten der Störung bzw. Häufigkeit der Störung
• Störungsablauf
• Schritt für Schritt Beschreibung
• Erwartetes (normales) Verhalten
• Beispiele mit zughörigen Identifikationen. z.B. UserID, Auftragsnummer, usw.

Mitwirkungspflicht

Um Auswirkungen von Störungen zu minimieren hat der Kunde folgende Pflichten:

• Der Kunde erstellt und pflegt für unterschiedliche Störungs-Szenarien Notfallpläne.
• Der Kunde pflegt Stammdaten und Konfigurationen. Er stellt sicher, dass sie stets vollständig und korrekt sind, sowie keine logischen Inkonsistenzen enthalten.
• Der Kunde stellt sicher, dass alle Eingaben in die Anwendungen vollständig und korrekt sind, sowie keine logischen Inkonsistenzen enthalten.
• Der Kunde meldet auftretende Störungen unverzüglich an die Service-E-Mail.
• Der Kunde unterstützt BAROS bei der Störungsbehebung und -analyse im Rahmen des Zumutbaren.